Willibald Alexis
Der neue Pitaval - Band 15
Mathias Lenchauer
eingestellt: 22.7.2007
Eine Viertelstunde von Alt-Oettingen, dem berühmten baierschen Wallfahrtsorte, fängt, in der Richtung nach Burghausen zu, der Oettinger Forst an, welcher sich, wenigstens vor 40 Jahren noch, in der Länge bis an den Fluß Alz erstreckte, und durch den ungefähr 2 Stunden lang der Weg nach Burghausen führte.
Als ein Bauer aus Altenötting am 1. Juni 1807 zur Holzarbeit im Walde gehen wollte, fand er in diesem Walde, ungefähr 50 Schritt vom sogenannten
Fürstenwege, einen todten Knaben mit aufgeschnittenem Bauch, aus dem die Gedärme heraushingen.
Das Landgericht Burghausen begab sich sofort auf die Anzeige an Ort und Stelle und fand den Leichnam, wie angegeben, im Dickicht liegen. Er mochte ein Alter von 10-11 Jahren haben; der Körper lag auf dem Rücken. Das Gesicht war voll blauer und schwarzer Quetschungen, Blut hatte sich aus Mund, Ohr und Nase ergossen. Die rechte Hand war durch Quetschungen so entstellt, daß kaum die
Fingerglieder zu unterscheiden waren. In der Mitte der Stirn eine Wunde, die bis auf den Knochen eindrang; über dem rechten Auge eine ähnliche Wunde, überdem noch mehre Quetschungen und Wunden am ganzen Kopfe.
Der Sternbrustknochen war ganz durchschnitten, sodaß die innern Theile der Brust offen dalagen. Ebenso war der ganze Oberleib bis zu den Schamtheilen geöffnet. Dieser Bauchschnitt war bis in die Leber eingedrungen.
Ein Theil der Gedärme lag außer dem Bauch, und ein
davon losgerissener Darm, ungefähr 4 Ellen lang, war mit dem einen Ende vereint um den Hals des Todten gewunden, mit dem andern an einen jungen Fichtenaufwuchs festgebunden.
Der Leichnam war so frisch, daß man schließen durfte, die Mordthat sei höchstens erst am vorigen Tage verübt.
Einige Schritte vom Ort, wo er lag, fand man Blutlachen; eine grobe Jacke und ein Filzlappen zwischen den Bäumen.
Das wundärztliche Gutachten erklärte die Mehrzahl der Wunden für
absolut tödtlich, und die am Kopfe beigebrachten durch ein Schlaginstrument, welches stumpfe, keilenförmige Schneide gehabt haben möchte, die am Bauch durch ein scharfschneidendes Instrument.
Der todte Knabe war sofort erkannt, es war Joseph Kunger, der Sohn einer Häuslerin in Burghausen. Die Mutter lebte noch dort. Ihr erster Mann, Lenzbauer, war ein Pflasterer gewesen. Sie hatte von ihm einen Sohn Mathias Lenzbauer, der jetzt 25 Jahr alt war. Nach dem Tode des Pflasterers
hatte sie sich noch drei Mal verheirathet. Auch ihr vierter Mann, der Vater des ermordeten Knaben, war schon vor 8 Jahren gestorben.
Der Verdacht sprach sich sogleich dahin aus, daß der kleine Joseph von seinem ältern Stiefbruder Mathias umgebracht worden; denn dieser war mit jenem von Burghausen nach Altenötting gegangen, und war ohne ihn wieder zurückgekehrt.
Mathias Lenzbauer war gerade kein Mensch, zu dem man sich nach seiner bisherigen Aufführung einer solchen That
versehen können, aber man wußte auch nicht viel Gutes von ihm, und es war eine faule, schlechte Wirthschaft in dem Hause der Mutter. Sie selbst verdiente sich ihr Brot zumeist durch Bettelei.
Auf die Kainsfrage: Wo ist dein Bruder? gab er eine verdächtige Antwort. Sein ganzes Benehmen schien verdächtig; so seine Zudringlichkeit, den Ermordeten in der Todtenkapelle sehen zu wollen, seine Bestürzung und verschiedene seltsame Aeußerungen beim Anblick der Leiche.
Das
Landgericht ließ ihn verhaften.
In zwei Verhören leugnete er. Plötzlich begehrte er selbst ein drittes, und legte ein vollständiges Bekenntniß ab, in dem er sich als Mörder bekannte. Er blieb auch bei diesem Geständniß in der Hauptsache, nur daß er mehrfach seine Aussagen über die Veranlassung und die Beweggründe zur That änderte.
Wir schicken seinem Geständnisse einiges sonst über ihn und die Familie Ermittelte vorauf.
Von Kindererziehung war in der Hütte der
Häuslerin, wo die Väter so oft wechselten und die Mutter auf Betteln ausging, wenig zu finden. Durch Vernachlässigung in seiner frühesten Kindheit war Mathias lahm geworden. Es bedurfte oft obrigkeitlicher Weisung, die Kinder nur in die Schule zu bringen, doch hatte er Lesen und Schreiben gelernt. Er ward zum Maurerhandwerk bestimmt, lernte in Neuötting bei einem Meister, kehrte aber vor der Lossprechung ins elterliche Haus zurück, nachdem jener gestorben war. Es war ihm ein Dorn im Fleisch,
daß er nach fünfjähriger Lehrzeit noch nicht losgesprochen war, seine fortwährende Bekümmerniß, daß er nicht Geld genug besitze, sich lossprechen zu lassen. Er klagte gegen Jedermann, oft brach er in Thränen des Zornes und der Wehmuth darüber aus. Zu einem neuen Meister in die Lehre zu gehen, konnte er sich nicht entschließen. Er tagelöhnerte oder faullenzte im mütterlichen Hause.
Er war nie in Untersuchung gewesen und Spuren tiefer sittlicher Verdorbenheit, »welche sonst den großen
Verbrecher im Werden zu verkündigen pflegen«, waren in seinem Leben nicht aufzuweisen. Eine schlimme Krankheit, die man in seiner Verhaftung entdeckte, konnte für ein liederliches Leben sprechen. Wo er arbeitete, war man nicht mit ihm zufrieden. Ein Zeuge sagte: »So lange der Meister zugegen, arbeitet er fleißig; sobald der den Rücken wendet, dreht sich auch Mathias von der Arbeit weg.« Gegen die Mutter war er roh und hart. Nach der Aussage einer Zeugin trieb er sie oft zum Betteln hinaus mit
den Worten: »Geh nur wieder, Du altes Luder, warum hast Du mich krumm gemacht!«
Das sind schlimme Antecedentien, doch noch nicht solche, die einen solchen kannibalischen Brudermord motiviren. Mathias vertrat sonst im Hause die Stelle des Hausvaters, handhabte eine Art häuslicher Ordnung, sorgte sogar für die Erziehung seines jüngern Stiefbruders mit schonendem Ernst, hielt die Mutter zum gehörigen Besuch der Kirche an, den kleinen Stiefbruder zur Schule. Ja, er besuchte selbst
regelmäßig den Gottesdienst, und war eifrig beim Beten und Singen.
Man bemerkte nie an ihm gegen den Bruder Haß oder Abneigung. Ja, er schien sogar Zuneigung zu ihm zu hegen. Oft sah man ihn mit ihm gehen, spielen und scherzen. Nur dann zankte er, wenn der Bub nicht in die Kirche wollte oder zu zeitig aus der Schule kam, oder gab ihm höchstens einen sanften Schlag.
Beide schliefen im selben Bette. Noch in der Nacht vor der unglücklichen Reise nach Neuötting schäkerten
Beide so laut und anhaltend miteinander, daß die Grenzdorin, ein Weib, das im Hause mitwohnte, an die Wand klopfen mußte, um nur einschlafen zu können!
Sein erstes Geständniß lautete so:
Sonnabend am 30. Mai ging er Morgens um 3 Uhr mit seinem kleinen Stiefbruder und dem Schneiderssohn Radlbrunner nach Oettingen, um für sich und den Letztern nach Verdienst zu suchen. Er klopfte, wie er sagt, überall vergebens an. Radlbrunner war schon am selben Tage nach Burghausen
zurückgekehrt. Mathias übernachtete bei einem Maurer, den Bruder brachte er bei einem Bauer unter. Auch bei diesem Maurer klagte er, daß er nicht losgesprochen worden, der gab ihm den Rath, er möge sich an den und den Meister wenden, der es ihm um ein gutes Wort vielleicht thue.
Beide Brüder blieben bis Sonntag Nachmittag in Altenötting. Dann gegen 4 Uhr machten sie sich auf den Rückweg. Lenzbauer trug in einem Tuch ein Dutzend Weidlinge, irdene Milchgeschirre, die er aus Neuötting
für eine Bäuerin mitgenommen.
Ehe sie den großen Oettinger Forst erreichten, setzte er sich im Kornfeld mit dem Bruder nieder. Eine Weibsperson, die Anna Pongratzin, die vorüberging, sah, wie der Mathias dem jüngern Bruder das Kappchen aussetzte. Sie fragte ihn: Geht Ihr nicht nach Haus? Der Lenzbauer antwortete: »er sei noch wenig dazu geschickt; sie müßten sich zuvor noch besser zusammen richten.«
Er ließ die Pongratzin etwa hundert Schritt vorausgehen, dann ging er
nach, blieb jedoch nicht auf der ordentlichen Straße, sondern schlug einen Fußweg, den sogenannten Fürstenweg, ein. Die Pongratzin sah es noch. Sie mochten eine kleine Viertelstunde im Walde fortgegangen sein, als Mathias die Richtung veränderte, angeblich, um vom Fürstenwege wieder auf den ordentlichen Weg zu kommen. Kaum waren sie hier 50-60 Schritt auf einem sehr schmalen Wege im Dickicht fortgegangen, als – Mathias Lenzbauer die Mordthat vollführte. Er drückt sich selbst wörtlich so
darüber in dem ersten Verhöre aus:
»Ich gab ihm einen Streich über den Kopf mit einem großen Stock, worauf er zusammenfiel und nichts mehr sagte, sondern nur ein wenig noch mit den Armen sich bewegte. Ich glaubte, es sei schon gefehlt, ich hätte ihn todtgeschlagen, es fiel mir also ein, daß ich ihm noch mehre Streiche geben solle, damit er ganz todt sei und ich nicht aufkomme (entdeckt werde). Ich versetzte ihm also noch drei Streiche, auf welche er aufstand und mich anpacken wollte.
Auch dieses sah ich, daß er kreuzweis im Kopfe offen sei und das Blut häufig herabrinne. Ich dachte mir nun, es sei schon verfehlt, ich gab ihm also noch zwei Streiche auf den Kopf, worauf er zusammenfiel, ›Maria, meine Mutter Gottes!‹ schrie und mit den Füßen zappelte. Ach, hätte ich gewußt, daß es so ausfallen würde! Das war mir ein Anblick, daß ich selbst glaubte, ich müßte sterben. Ich glaubte, ich müßte in Ohnmacht sinken. Allein ich dachte mir, wenn er noch reden könnte, so
müsse er mich verrathen. Ich wußte wirklich meines Leids kein Ende mehr. Auf dieses habe ich – o! es kommt mich so hart an, es zu sagen, mein Taschenmesser gezogen und habe ihm den Bauch aufgeschnitten. Hierauf habe ich nicht mehr zusehen können und habe mich eilends davongemacht. Er hat sich zwar noch ein wenig bewegt, aber keinen Laut mehr von sich gegeben. Ich glaubte zwar, er wollte noch seufzen und Athem schöpfen, allein ich kann es nicht für gewiß sagen, ich verwußte
mich vor Wuth nicht mehr – vor Schrecken satt – und lief durch das größte Dickicht dem Altenöttinger Gangsteig zu, wo ich glaubte, daß es am nächsten hinginge. Alsdann bin ich auf diesem Wege fortgegangen, bis ungefähr hundert Schritte in die Mitte des Waldes, und habe dann meine Nothdurft verrichtet. Dann ging ich noch eine Meile abwärts am Wege, setzte mich sodann nieder, bis der Aloys Harrasser mit dem Wagen daherkam, welchen ich bat, die Weidlinge auf seinen Wagen zu
nehmen. Dieser sah mir gleich an, daß ich so erschrocken war und an mir Alles zitterte, sagte aber nichts zu mir.« In seinen folgenden Verhören erklärt er sich über die einzelnen Momente der Handlung auf folgende Weise: »Zuerst gab ich ihm einen starken Streich auf den Kopf über dem Schlaf, ich weiß nicht mehr, an der rechten oder linken Seite, worauf er sogleich auf die Seite hinfiel und ein wenig unbeweglich liegen blieb.« –
»Ich gab ihm dann noch mehre Streiche, um ihn ganz
todtzuschlagen. Ich gab sie ihm alle über den Kopf, weiß aber nicht mehr, wie viel ich ihm gegeben habe: beiläufig sechs oder acht Streiche. Ich gab ihm darum so viele Schläge, weil er immer wieder aufstehen wollte. Beim fünften oder sechsten Streich stand er wirklich auf und wollte auf mich zu, dann gab ich ihm noch zwei oder drei Streiche, um mich von ihm loszumachen. – Wir werden vom ersten bis zum letzten Streich drei oder höchstens vier Schritte von dem Platz gekommen sein. –
Nach dem letzten Streich bewegte er sich noch mit den Händen und auch etwas mit den Füßen. Ich konnte vor Unmuth und Leid dies nicht mehr ansehen, und da ist mir eingefallen, ich wollte seinen Leiden ein Ende machen. Da habe ich mein Taschenmesser genommen und habe ihm eilends den Bauch aufgeschnitten, habe aber sogleich getrachtet, daß ich wieder bald von ihm los werden möchte, damit ich nicht von ihm mit Blut bemakelt würde. Nach diesem nahm ich meine Weidlinge, und machte mich eilends
davon.«
Die Kappe und die Jacke des Ermordeten waren nicht mit Blut befleckt. Auch hierüber gab Lenzbauer eine genügende Erklärung. Die Kappe war beim ersten Streich vom Kopf geflogen; die Jacke trug der Knabe zusammengerollt auf dem Rücken. Diese hatte Mathias mit Absicht erfaßt und bei Seite geworfen, – damit sie nicht blutig würde!
Einen sehr merkwürdigen Umstand läßt er in allen seinen wiederholten Geständnissen im Dunkel, nämlich: ob und warum er seinem
sterbenden Bruder den Darm abgerissen, diesen mit dem einen Ende ihm um den Hals geschlungen, mit dem andern an ein Fichtenbäumchen geknüpft habe? Nirgend gesteht er dieses ein, leugnet es aber auch nicht mit ganz entschiedener Bestimmtheit. Seine Aeußerungen darüber sind mehr ausweichend als leugnend, indem er zwar die Möglichkeit dieser Handlung einräumt, aber den Mangel deutlicher Erinnerung aus der Verwirrung und dem Taumel, welche sich zuletzt seines Gemüthes bemächtiget, zu erklären sucht.
–
Auf die Vorhaltung des Untersuchungsrichters: man habe an dem Körper des ermordeten Bruders noch etwas bemerkt, was erst nach aufgeschnittenem Bauche habe geschehen können; antwortete er: »ich weiß es nicht, aber es könne freilich noch in der größten Wuth geschehen sein, was ich nicht wüßte, ich kann mich nicht erinnern.« So auf ähnliche Fragen in den folgenden Verhören: »Wie ich ihm den Bauch aufgeschnitten, bin ich gleich fort, ich habe es nicht mehr ansehen können vor
Unmuth und Schrecken, weil er so im Blute dalag und mit den Händen Bewegungen machte.« – »Es kann meinetwegen möglich sein, daß noch etwas geschehen ist; bewußt bin ich mir es nicht. Es ist freilich wahr, daß ich mich vor Schrecken nicht verwußte.«
Ueber den Thatbestand und die Täterschaft war also jeder Zweifel weggeräumt, da Mathias auch noch zum Ueberfluß die ganze Mordgeschichte einem Mitgefangenen im Gefängniß, und ebenso wie oben, erzählt hatte.
Das Dunkele und das Merkwürdige des Verbrechens blieb das Motiv. Wir verdanken die Mittheilung dieses Falles Feuerbach, der hier wieder volle Gelegenheit fand, seine psychologische Sonde in die tiefe Wunde eines kannibalischen, der Natur widerstrebenden Verbrechens zu senken, und mit seiner Meisterhand den festen positiven Grund fand, den wir leider beim vorangängigen, diesem so verwandten Papavoineschen Fall nicht gefunden, weil kein Meister sich der Sache bemächtigt hatte. Wir lassen, wo es
geht, Feuerbach mit seinen eigenen Worten reden:
Die gewöhnliche erste Ausflucht der Mörder, den Vorwand eines in der Hitze des Zorns unüberlegt geführten Streiches, wählte auch er anfangs, um von der That, welche er nicht leugnen konnte, wenigstens die mörderische Absicht zu entfernen. Sein Bruder habe ein kleines Stöckchen bei sich gehabt; als sie nun in dem Gebüsch gegangen, sei ihm dieses Stöckchen zwischen die Füße gekommen, sodaß er darüber mit den Weidlingen niedergefallen
sei und sich an dem Schienbein sehr wehe gethan habe. Hierüber aufgebracht, habe er im Zorn seinem Bruder den ersten Streich auf den Kopf gegeben; jedoch ohne die Absicht, ihn zu tödten. Erst nach diesem Streich, der seinen Bruder niedergestreckt, habe er, um die Folgen seiner ersten Unbesonnenheit von sich abzuwenden, ihn völlig todtzuschlagen beschlossen und ihm endlich, um sein Sterben zu erleichtern und zu beschleunigen, den Bauch aufgeschnitten. Dies ist seine Aussage in dem dritten Verhör.
Diese Erzählung trug aber offenbar alle Eigenschaften der höchsten Unwahrscheinlichkeit an sich. Er will seinen Bruder völlig todtzuschlagen beschlossen haben, weil er ihn zuvor schon unabsichtlich durch tödtliche Streiche verwundet habe; er will durch seines Bruders Schuld mit den zwölf irdenen Milchgeschirren zu Boden gefallen sein, obgleich, wie actenmäßig, von allen diesen kein einziges zerbrochen oder nur beschädigt worden ist. Auch ist die ganze Veranlassung, wie sie hier angegeben wird,
im Vergleich gegen die Größe der dadurch angeblich bestimmten That, viel zu unbedeutend, geringfügig und klein. Gleichwol blieb Inquisit in den zwei folgenden Verhören dabei stehen. – In dem sechsten machte er zwar ebenfalls noch den Versuch, die Unwahrscheinlichkeit seiner früheren Angaben durch eine neue, nicht minder unwahrscheinliche Erzählung zu verbessern. Ich muß sagen, antwortete er bei dem zweiten Fragstück, daß ich einen einzigen Umstand in meinem Bekenntnisse nicht recht
angegeben. Es ist etwas anders zugegangen. Wir sind vom Fürstenwege weg in einen Seitenweg auf den Gangstieg hinübergegangen. Dieser Seitenweg wurde immer schmaler und verlor sich endlich ganz im Dickicht. In der Gegend, wo die That geschehen ist, stolperte ich über einen Stein oder Stock. Mein Bruder lachte mich aus, und weil ich etwas berauscht war, so lief ich ihm nach und gab ihm mit dem Steck einen Streich ... – Dies einzige ist also nicht wahr, daß mich mein Bruder in die Füße
gestoßen. – Allein nun war der Muth seiner Erfindungskraft und sein kleiner Vorrath von Lügen auf einmal erschöpft. Denn gleich bei dem folgenden Fragstück, wobei ihm der Richter sein öfteres Seufzen, seine unruhige Verlegenheit und die grelle Unwahrscheinlichkeit seiner Angaben vorhielt, nahm er seine letzte Ausflucht mit den Worten zurück: Ich will es nur gestehen, dies ist freilich nicht die Ursache gewesen; die wahre Ursache war diese:
Mir lag am Herzen, daß ich so lang
nicht freigesagt wurde. Ich hatte überall Hülfe gesucht, bei allen Freunden und Bekannten. Auch bei dem Herrn Polizeicommissair war ich und suchte Hülfe; dieser sagte mir aber, er könne mich nicht für arm erklären, ich sollte mich selbst um einen guten Freund umsehen. Ich sagte sodann, er solle mir das Geld auf das Haus meiner Mutter vorstrecken, ich wollte es ihm verzinsen, wenn ich es in Jahr und Tag nicht zurückbezahlen würde; oder er möchte mir nur einen guten Freund verrathen. Ich wußte nun
also meines Leids kein Ende, da mir der Commissair sagte: er könne mir nicht helfen.
Ich verfiel auf den Gedanken, meinen Bruder umzubringen, weil er von seinem Vater her noch 50 Fl. Erbtheil einzubringen hatte. Ich glaubte also, daß ich mich freisagen lassen könnte, wenn ich dieses Erbtheil an mich brächte.
Er (mein Bruder) hatte auch noch 100 Fl. auf unserm Haus zu suchen und bei dem Bader Schuster hat er ein Capital von 100 Fl. aufliegen, wovon jährlich das
Interesse die Mutter zur Erziehung bezog. Ich dachte mir also, ich könnte eines oder das andere bekommen, und könnte mich dann freisagen lassen. Wenn halt der Mensch keine Hülfe mehr hat, so verfällt er ja auf allerlei Sachen, mir ist halt allezeit das Freisagen im Kopfe gelegen.
Das Hofgericht zu München hatte nach geschlossener Untersuchung gegen den Mörder auf das Rad mit vorherigem Gnadenstoß und Zuziehung der Schnur erkannt. Die Sache kam, auf dem damals in Baiern
üblichen Wege, in das Cabinet und zum Vortrage durch Feuerbach, der in seiner Relation das Verbrechen mit allen begleitenden Nebenumständen bis in die kleinsten Theile zergliedert und diese Elfenbeinarbeit zugleich so durchsichtig herstellt, daß wir ein Uhrwerk von Kristall geschnitzt vor uns zu sehen glauben. Arbeiten der Art können nicht mehr vorkommen, wo die Geschworenengerichte die Wissenschaft wieder zur Empirik, die Kunst zur Natur zurückgeführt haben. Wir könnten es bedauern, wenn das
Bedauern vor einer Nothwendigkeit zu Recht besteht. Die Aufgabe des Staates, dem Verbrechen gegenüber, ist eine andere, als dasselbe zu wissenschaftlichen Experimenten den Männern der Wissenschaft hingeben. Es ist seine nächste Pflicht, dasselbe dem Erkenntniß und der Strafe so schnell es geht zu überantworten, damit es verschwinde, nicht aber seine Kräfte und die seiner gelehrten Richter darauf zu verwenden, daß jedem einzelnen Verbrechen sein volles Recht psychologisch, philosophisch und
juridisch werde. Bei der zunehmenden Masse der Verbrechen ist dies schon eine physische Unmöglichkeit, die schon lange vor Einführung der Geschworenen, oder des ihnen vorangängigen mündlichen Verfahrens zur Geltung kam. Psychologische Obductionen, wie sie Klein und Feuerbach mit Verbrechen und Verbrechern vornahmen, werden uns fortan fehlen, aber sie waren auch ihrer Zeit nur Ausnahmen von der Regel, gewissermaßen Liebhabereien jener Meister. Dennoch ist es fern von uns, ihre Arbeiten etwa jetzt
im Lichte von Spielereien zu betrachten, wir müssen im Gegentheil ihnen dafür dankbar sein, denn sie haben eine Leuchte angezündet, die, wie sie uns aus der Barbarei der ältern Criminalistik hinausgeführt, auch noch ein weithinscheinendes Licht in die Aera hineinwirft, wo wir, um uns von der Masse der Verbrechen, vor neuer Willkür und Barbarei zu retten, den neuen Weg zu betreten gezwungen sind. Den Franzosen fehlten diese wissenschaftlichen Wegweiser aus ihrer ältern barbarischen
Criminaljustiz; daher gab es, wie es die Parlamentsurtheile so oft waren, auch unter den ersten Sprüchen der Jury Justizmorde. Von den deutschen Geschworenengerichten, eingeleitet durch das vorangängige mündliche Verfahren und geleitet von Richtern, welche aus jenen Schulen wissenschaftlicher Jurisprudenz hervorgingen, darf man mit Zuverlässigkeit erwarten, daß sie Deutschland vor dieser Unbill bewahren. Es ist auch ein gutes Zeichen, daß Feuerbachs Rechtsfälle jener Zeit eine solche Verbreitung
und Kenntnißnahme in dem großen Publicum gefunden haben, aus dem unsre Jurys hervorgehen müssen. In Papavoines That war es Richtern und Geschworenen nicht möglich, das wahre Motiv zu ermitteln. Ihnen fehlte der wissenschaftliche Hebel. Auch in der That des Lenzbauers war man geneigt, eine Geistesverwirrung, einen partiellen Wahnsinn anzunehmen. Vertheidiger und Aerzte suchten eine Unzurechnungsfähigkeit herauszustellen, ja, auch Richter neigten dazu. Aber die Untersuchung ließ nicht nach in
ihren Bemühungen, bis eine Hülle nach der andern abfiel, Hüllen, die der Verbrecher, in der Schlauheit, welche auch der Stumpfsinn eingibt, zum Theil selbst sich umgelegt, und endlich der nackte egoistische Kern zu Tage kam. In der Deduction dieser Zurechnungsfähigkeit geht Feuerbach Schritt für Schritt vorwärts, bis er fast mit einer mathematischen Gewißheit schließt. Eine Mitbewohnerin des Hauses sagte mit dem praktischen Scharfblick der Naturmenschen aus: »Von Verrücktheit oder Blödsinn habe
ich auch nie was an ihm bemerkt; er hat schon seinen ordentlichen Verstand. Da fehlt ihm nichts.« Eine andere sagte: »Er wisse Alles genau zu unterscheiden.« Ein dritter: »Er hat seinen vollen Verstand; er kann Alles wohl unterscheiden, ich kenne ihn ja von Jugend auf. Blödsinnig ist er nicht, aber er hat so was schliffelhaftes an sich, und so ein sonderbares Betragen, daß man ihn zur Arbeit nicht brauchen kann. Scheints mir, daß er zum Guten bloß dumm ist, zum Bösen aber hat
er Verstand genug.«
Am meisten, schließt Feuerbach, verdient die Aussage der Johanna Schnitzlein hervorgehoben zu werden, weil sie, in dieser Beziehung, eine durch Beobachtung und Thatsachen am genauesten motivirte Charakteristik des Inquisiten uns vor Augen stellt. Am Verstande, sagt sie, hat es ihm gar nicht gefehlt, er war ordentlich; als Hausherr wäre er nicht zu verachten gewesen. Wenn ein Fehler im Hause vorging, so ahndete er ihn, aber mit Bescheidenheit; wenn ein fremder
Mensch ins Haus kam, so forschte er genau nach, ob man ihn nicht etwa behielt, und gestattete es auch nicht. Auch war er nachlässig gegen die Zinsleute in Einforderung des Zinses. Ich ersuchte ihn z. B., mir mit meiner Zinszahlung zuzuwarten, weil ich den Winter über viel Holz kaufen müßte; er that es auch und sagte: stehlen und betteln darf sie nicht, und das Geld durch Arbeit gewinnen kommt hart an, ich weiß es aus eigener Erfahrung.
Selbst diejenigen Personen, welche von ihm
Verrücktheit oder Blödsinn aussagen, dienen, indem sie die Gründe ihrer Urtheile angeben, zur Bestätigung des Gegentheils. So antwortete die Theresia Schlagmann auf die Frage: Ob sie nicht Spuren von Verrücktheit oder Blödsinn an dem Inquisiten bemerkt habe? – Gemeint habe ich ja, daß er verrückt sein müßte; es ging ihm manchmal im Reden nicht passend aufeinander, wie bei andern Leuten, und er war im Anzug sehr schlumpig; ich glaubte auch daher, daß er nicht ganz gescheit sein möge, weil
er mit den Kindern kindisch redete, wie ein Kind. Ich hielt ihn halt für einen Talpen, der den ganzen vollen Verstand nicht hat. – Ebenso das Zeugniß des Maurers, welcher auf gleiche Frage antwortet: Gemeint hat man ja wohl, daß es nicht ganz just in seinem Kopfe sei. Man kann aber nicht sagen, daß er verrückt, oder daß er blödsinnig sei; er sinnirt halt so, geht in Gedanken, und redet nicht gar viel, und wenn er auch redet, so springt er von einem Gegenstand zum andern. Wenn es für ein
entscheidendes Zeichen des Wahnsinns gelten soll, daß ein Mensch in Gedanken geht, wenig oder unordentlich spricht, in seinem Anzuge nachlässig ist und mit Kindern kindisch redet: so werden unter die Zahl der Verrückten und Wahnsinnigen sehr viele durchaus verständige Männer aufgenommen werden müssen.
Am lautesten und unverwerflichsten gibt die Handlung selbst für den gesunden Verstandesgebrauch des Lenzbauer Zeugniß. Er ging bei der Ausführung des Mordes mit so viel Ueberlegung
und Bedachtsamkeit zu Werke; alle seine Schritte sind so besonnen und abgemessen; die genaue Erinnerung aller Haupt- und so vieler kleinen Nebenumstände läßt so gewiß auf die volle Macht seines Bewußtseins, sogar noch während der Ausführung der Mordthat, schließen; die Absicht selbst, aus welcher er handelte, ist so verstandesgemäß, und das dazu gewählte Mittel, des Bruders Tod, im Ganzen so richtig auf den Zweck berechnet; endlich sein Benehmen nach der That und die vorsichtigen Lügen, womit er
anfangs dem Bekenntniß auszuweichen, dann die eingestandene That wenigstens zu beschönigen und zu mildern versuchte, – beweisen so vollständig sein inneres Bewußtsein der Strafwürdigkeit, sammt der Gesundheit seines Verstandes: daß in ihm gewiß keine andere Verkehrtheit gefunden werden mag, als die Verkehrtheit des Herzens und jene sittliche Zerrüttung des Geistes, ohne welche noch kein Mensch zu großen Missethaten gekommen ist.
Nur einen Moment, den gräßlichsten, wußte auch
Feuerbach nicht zu erklären, das Herausreißen des Darms und die künstliche Verknotung, welche der Mörder damit angestellt. Von dem Wollustkitzel der Grausamkeit finden sich sonst keine Spuren in dem Verbrecher. Daß er die Thäterschaft dieses Moments nicht eingestehen mochte, findet dagegen seine Erklärung in der Scham, die auch ihn überkommen, anzuerkennen, diesen Kannibalismus mit Bewußtsein ins Werk gesetzt zu haben.
Das Messer, mit dem er die That vollführt, ward lange Zeit
vergeblich gesucht. Er hatte es hinter ein Muttergottesbild an der Wand seines mütterlichen Hauses gesteckt!
Zu Anfang hatte der Verdacht der Mittäterschaft auch gegen den Radlbrunner und gegen die eigene Mutter des Mörders und Ermordeten obgewaltet. Gegen den Erstem ward nichts ermittelt; der Mutter hatte Lenzbauer wahrscheinlich die That schon vor seiner Verhaftung eingestanden. Sie war ein stumpfes Weib, die durch ihr Betragen Verdacht gegen sich erregte. Aber es war ihre Natur.
Das Urtheil ward bestätigt, doch das Rad in die Strafe des Schwertes verwandelt. Sein Kopf fiel erst auf wiederholte Streiche.
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